Allgemeine
Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen
Allgemeines
Unsere
Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen (nachfolgend: "AGB") gelten
ausschließlich
und nur gegenüber Unternehmern im Sinn des § 310 Abs. 1 BGB
für
alle gegenwärtigen Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller, und für alle
zukünftigen
Geschäftsbeziehungen, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter
Art
handelt. Frühere, etwa anders lautende Bedingungen verlieren hiermit ihre
Gültigkeit.
Das
Angebot, die Angebotsannahme, Auftragsbestätigung und/oder der Verkauf
aller
Produkte unterliegt den nachstehenden AGB. Entgegenstehenden oder von
den
nachstehenden AGB abweichenden Bedingungen des Bestellers wird widersprochen;
diese
erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der
Geltung
zugestimmt haben.
Etwaige
irrtumsbedingte Fehler in unseren Verkaufsprospekten, Preislisten,
Angebotsunterlagen
oder sonstigen Dokumentationen dürfen von uns berichtigt
werden,
ohne dass wir für Schäden aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen
werden
dürfen.
Angebot
und Abschluss
Unsere
Angebote, gleichgültig in welcher Form, sind freibleibend, soweit nicht
ausdrücklich
etwas anderes vereinbart worden ist. Sie basieren auf der
Leistungsbeschreibung
des Bestellers, die die örtlichen Verhältnisse genau
beschreiben
muss, sofern sich aus ihnen Auswirkungen auf unsere zu liefernden
Produkte
ergeben.
Menge,
Qualität und Beschreibung sowie eine etwaige Spezifizierung der Ware
entsprechen
unserem Angebot. Inhalt und Umfang unserer Lieferungen und
Leistungen
bestimmen sich ausschließlich nach unserer schriftlichen
Auftragsbestätigung.
Alle Verkaufsunterlagen, Spezifizierungen und Preislisten
sind
vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige ausdrückliche,
schriftliche
Zustimmung zugänglich gemacht werden. An sämtlichen
Verkaufunterlagen,
Spezifizierungen und Preislisten sowie ähnlichen Unterlagen
behalten
wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
Mit
der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Sache erwerben
zu
wollen. Nach Eingang der Bestellung sind Änderungen nicht mehr möglich.
Nebenabreden
oder Zusicherungen haben nur Gültigkeit, sofern diese schriftlich
von
uns bestätigt sind.
Wir
behalten uns das Recht vor, auch nach wirksamem Vertragsabschluss technische
Änderungen
oder Verbesserungen im Rahmen des Zumutbaren vorzunehmen,
soweit
durch diese Änderungen keine Verschlechterung der Bestellung hinsichtlich
Form,
Funktion oder Preis auftritt.
Dem
Besteller ist bekannt, dass die von uns hergestellten Erzeugnisse
Sonderanfertigungen
sind
und weder umgetauscht noch zurückgenommen werden können.
Nimmt
der Besteller die bestellte Ware nicht ab, werden die mit dem Auftrag
zusammenhängenden,
uns bereits entstandenen, nachweisbaren Kosten, die entstandenen
Mehrkosten
und der entgangene Gewinn von uns in Rechnung
gestellt.
Liefertermine,
Warenlieferung
Angegebene
Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn in unserer schriftlichen
Auftragsbestätigung
ein nach dem Kalender bestimmter Liefertermin enthalten
ist
und dieser ausdrücklich schriftlich als verbindlicher Liefertermin zugesagt
worden
ist.
Die
Lieferfrist beginnt erst, wenn sämtliche.technischen Fragen sowie sonstige
Einzelheiten
des Auftrags gemeinsam mit dem Besteller abgeklärt sind und dieser
seine
sonstigen Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt hat. Zu
diesen
Verpflichtungen des Bestellers gehören insbesondere die
Zurverfügungstellung
von erforderlichen Unterlagen sowie die Zahlung einer
etwa
vereinbarten Anzahlung. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt
vorbehalten.
Die
Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer, von uns
nicht
zu vertretender Hindernisse, wie beispielsweise höhere Gewalt, Streik,
Aussperrung,
Betriebsstörungen. Der Besteller wird über den Grund und die voraussichtliche
Dauer
der Verzögerung unverzüglich informiert.
Wird
die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein,
können
wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
Der
Besteller kann für den Fall des Lieferverzugs nur dann vom Vertrag zurücktreten,
wenn
er zuvor eine angemessene Nachfrist unter Ankündigung des Rücktritts
gesetzt
hat und innerhalb dieser Frist keine Leistung erbracht wird.
Teilleistungen
und Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und können
entsprechend
in Rechnung gestellt werden.
Kommt
der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten,
so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen
Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Die
Verpflichtung
des Bestellers zur Kaufpreiszahlung bei Fälligkeit bleibt hiervon
unberührt.
In Fällen des Annahmeverzugs werden wir die Einlagerung auf Risiko
und
Kosten des Bestellers vornehmen. Auf Wunsch des Bestellers werden wir die
Waren
auf seine Kosten versichern.
Weitergehende
Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Kaufpreis
Kaufpreis
ist der in der Auftragsbestätigung genannte Preis, sofern dort kein Preis
genannt
ist der in unseren aktuellen Preislisten aufgestellte Preis, wie er zum
Zeitpunkt
der Bestellung gültig ist, oder der im Angebot enthaltene Preis.
Der
Kaufpreis versteht sich bei Empfangsstationen innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland
auf normaler Frachtbasis frei Empfangsstation inklusive der Kosten
für
Verpackung, zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer.
Aufwendungen,
die aufgrund von Änderungen der Art oder des Umfangs der
Lieferung
auf Wunsch des Bestellers nach unserer Auftragsbestätigung erfolgen
und/oder
die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer
behördlicher
Auflagen und Anforderungen entstehen, werden ebenfalls gesondert
zu
dem angebotenen Kaufpreis in Rechnung gestellt.
Angemessene
Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und
Vertriebskosten
für Lieferungen, die vier Monate oder später nach Vertragsschluss
erfolgen,
bleiben vorbehalten. Bei Auslandsgeschäften behalten wir uns in diesem
Fall
zusätzlich das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des
Bestellers
und vor Auslieferung der Ware, den Warenpreis in der Weise anzuheben,
wie
es aufgrund der allgemeinen, außerhalb der Kontrolle stehenden
Preisentwicklung
erforderlich (wie etwa Wechselkursschwankungen,
Währungsregularien,
Zolländerungen) oder aufgrund der Änderung von
Lieferdaten
nötig ist.
Zahlungsbedingungen
Der
Kaufpreis ist mit dem Tage der Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei
Zahlung
innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ist ein Abzug von 2 %
Skonto
zulässig, Verzugszinsen werden bei Zahlung innerhalb von 30 Tagen nicht
geltend
gemacht. Kunden- oder auftragsbezogene Vereinbarungen zur Höhe des
Skontoabzugs,
der Skontofrist oder der Erhebung von Verzugszinsen haben nur
Vorrang,
wenn diese schriftlich von uns bestätigt sind. Die Skonto-Regelung lässt
die
Fälligkeit nach Satz 1 unberührt, sie beinhaltet keine Stundungs- oder
Stillhaltevereinbarung.
Bei Neukunden behalten wir uns die Lieferung gegen
Vorauskasse
vor.
Zahlungen
sollen durch Banküberweisung oder per Scheck erfolgen;
Scheckzahlungen
erfolgen erfüllungshalber. Wechselzahlungen werden ebenfalls
nur
erfüllungshalber und auch nur dann anerkannt, wenn dies schriftlich vereinbart
wurde.
Alle mit dem Wechselverfahren einhergehenden Kosten trägt der
Besteller.
Soweit
(im internationalen Geschäft) vereinbart wird, dass der Besteller über
seine
Bank (oder eine für uns akzeptable andere Bank) ein Dokumentenakkreditiv
zu
eröffnen hat, wird festgelegt, dass die Akkreditiveröffnung in Übereinstimmung
mit
den einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für
Dokumentenakkreditive,
Revision 1993, ICC Publikation Nr. ERA 500, vorgenommen
wird.
Kommt
der Besteller seiner Zahlungsverpflichtung nicht spätestens am
Fälligkeitstag
nach, steht uns das Recht zu, weitere Lieferungen an den Besteller
nur
noch gegen Vorkasse auszuführen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben
unberührt.
Verzugszinsen werden in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem
jeweiligen
Basiszinssatz pro Jahr berechnet. Die Geltendmachung eines höheren
Verzugsschadens
bleibt vorbehalten, ebenso die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadens.
Treten
nach Wirksamkeit des Vertragsschlusses in den wirtschaftlichen
Verhältnissen
des Bestellers Umstände ein bzw. werden uns diese erst dann
bekannt,
die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen die
Kreditwürdigkeit
des Bestellers in Frage stellen, sind wir berechtigt, die
Auslieferung
der Ware so lange zurückzuhalten, bis die Ware im Voraus bezahlt ist
oder
uns in angemessener Weise Sicherheit für die Bezahlung geleistet worden
ist.
Für neue Bestellungen haben wir neben dem Recht, Vorkasse zu verlangen,
auch
das Recht, die Ware Zug um Zug gegen Bezahlung zu liefern. Wir sind darüber
hinaus
zum Rücktritt berechtigt.
Dem
Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine
Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein
Zurückbehaltungsrecht
ist ausgeschlossen, wenn der Besteller den Mangel oder
sonstigen
Beanstandungsgrund bei Übergang der Gefahr kannte, ohne sich seine
Rechte
insoweit schriftlich vorzubehalten oder er ihm infolge grober
Fahrlässigkeit
unbekannt geblieben ist. Dies gilt nicht, soweit wir arglistig gehandelt
oder
eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache/ des Werks übernommen
haben.
Gefahrübergang,
Transport, Verpackung
Versandwege
und -mittel sind unserer Wahl überlassen. Die Verpackung erfolgt
nicht positionsweise, sondern ausschließlich nach transport- undproduktionstechnischen
sowie
umweltpolitischen Gesichtspunkten.
Mehrwegverpackungen
werden dem Besteller nur leihweise zur Verfügung
gestellt.
Die Rückgabe der Verpackungseinheiten ist uns vom Besteller innerhalb
von
3 Wochen schriftlich anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen.
Unterbleibt
dies, sind wir berechtigt, rückwirkend Leihgebühr zu verlangen oder
den
Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur
Zahlung
fällig wird.
Für
Einwegverpackungen gilt diese Regelung nicht. Diese gehen in das Eigentum
des
Bestellers über und werden nicht zurückgenommen.
Die
Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
Kaufsache
geht auf den Besteller über, sobald die Ware mit unseren Fahrzeugen
auf
dem Werksgelände des Bestellers oder an einem von diesem benannten
Bestimmungsort
auf befestigter Fahrbahn angekommen ist; im Falle der
Nichtbefahrbarkeit
des Übergabeortes erfolgt der Gefahrübergang an dem Ort,
bis
zu dem ein einwandfreies An- und Abfahren möglich ist. Beim
Versendungskauf
geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung
der Kaufsache mit Auslieferung der Kaufsache an die
Transportperson
auf den Besteller über. Die unbeanstandete Übernahme der
Sendung
durch die Transportperson gilt als Beweis für die einwandfreie
Beschaffenheit
der Verpackung und der ordnungsgemäßen Verladung, sofern der
Besteller
nicht nachweist, dass die Verpackung bei der Übergabe der Sendung
Mängel
aufwies oder die Verladung nicht ordnungsgemäß erfolgte.
Befindet
sich der Besteller im Annahmeverzug, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache vom Tage der
Versandbereitschaft
an auf ihn über.
DE/Ausgabe
03.2007